B I N E R - S I E B E R
NOTARE & RECHTSANWÄLTE
ZERMATT
Der Notar ist ein Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit und übt eine staatliche Funktion aus. Er ist eine Amtsperson, die ihre Amtstägigkeit unabhängig unter staatlicher Aufsicht ausübt; er ist kein Staatsbeamter.
Art. 3 Notariatsgesetz
Immobiliarsachenrecht
- Kaufverträge
- Schuldbriefe und andere
Grundpfandverträge /
Hpyotheken
- Parzellierungen
- Dienstbarkeiten
- Stockwerkeigentum und
Reglemente
- Schenkungen
- Tauschverträge
- Mietverträge
- Vorkaufs- und Kaufsverträge
Vorsorge
- Vorsorgeaufträge
- Patientenverfügungen
Ehe- und Erbrecht
- Eheverträge
- Konkubinatsverträge
- Erbverträge
- Erbteilung
- Testamente
- Nachfolgeregelung
- Inventar
Personenrecht
- Gründung von Vereinen
- Gründung von Stiftungen
- Feststellungsurkunden
Gesellschaftsrecht
- Gründung GmbH
- Gründung Aktiengesellschaft
- Fusionen
- Vermögensübertragung
- Liquidation
- Statutenänderungen
- Vereine und Genossenschaften
Beglaubigungen
- Unterschriften
- Dokumentenkopien
- Bürgschaften
- Darlehensverträge
- Mietverträge
Advokatur
- Baurecht
- Verwaltungsrecht
- Zivilrecht
Beratung
Walliser Notare beraten Sie ganzeinheitlich. Sie erledigen alle mit einem Rechtsgeschäft verbundenen Aufgaben, informieren Sie umfassend und reichen die erforderlichen Dokumente bei den Behörden ein.
Aufsicht
Walliser Notare und Anwälte unterliegen einer strengen behördlichen Aufsicht und dem gesetzlichen Berufsgeheimnis.
Gebühren
Die Notariatsgebühren sind im Reglement über den Tarif der Gebühren und der Auslagen der Notare auf gesetzlicher Ebene geregelt.