Tätigkeitsgebiet


Tätigkeitsgebiete


Gerne erbringen wir für Sie notarielle & rechtliche Dienstleitungen in folgenden Rechtsgebieten:


Notariat -

Advokatur

Jurisprudenz

Der Notar ist ein Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit und übt eine staatliche Funktion aus. Er ist eine Amtsperson, die ihre Amtstägigkeit unabhängig unter staatlicher Aufsicht ausübt; er ist kein Staatsbeamter.


Art. 3 Notariatsgesetz 

Immobiliarsachenrecht


-  Kaufverträge

-  Schuldbriefe und andere  

    Grundpfandverträge /

    Hpyotheken

-  Parzellierungen

-  Dienstbarkeiten

-  Stockwerkeigentum und

    Reglemente

-  Schenkungen

-  Tauschverträge

-  Mietverträge

-  Vorkaufs- und Kaufsverträge


Vorsorge


-  Vorsorgeaufträge

-  Patientenverfügungen



Ehe- und Erbrecht


-  Eheverträge

-  Konkubinatsverträge 

-  Erbverträge

-  Erbteilung

-  Testamente 

-  Nachfolgeregelung

-  Inventar



Personenrecht


- Gründung von Vereinen

- Gründung von Stiftungen

- Feststellungsurkunden




Gesellschaftsrecht


-  Gründung GmbH 

-  Gründung Aktiengesellschaft

-  Fusionen

-  Vermögensübertragung

-  Liquidation

-  Statutenänderungen

-  Vereine und Genossenschaften

  


Beglaubigungen


-  Unterschriften

-  Dokumentenkopien

-  Bürgschaften

-  Darlehensverträge

-  Mietverträge




Advokatur


-  Baurecht

-  Verwaltungsrecht

-  Zivilrecht




Beratung


Walliser Notare beraten Sie ganzeinheitlich. Sie erledigen alle mit einem Rechtsgeschäft verbundenen Aufgaben, informieren Sie umfassend und reichen die erforderlichen Dokumente bei den Behörden ein. 


Aufsicht


Walliser Notare und Anwälte unterliegen einer strengen behördlichen Aufsicht und dem gesetzlichen Berufsgeheimnis.  


Gebühren


Die Notariatsgebühren sind im Reglement über den Tarif der Gebühren und der Auslagen der Notare auf gesetzlicher Ebene geregelt.